Episode 2 — Akte zu
Die Antwort auf die Frage aus Episode 1 ist kurz. Die andere Aufnahme liegt in einer Akte. Die Akte hat eine Nummer. Und seit dem 23. Januar 2026 ist sie zu.
Aber der Reihe nach.
Eine Nacht im März 2025. Zwei Menschen sitzen im Dunkeln, dicht nebeneinander, und rühren sich nicht. Über eine Stunde lang. Sie hören zu. Was sie hören, gehört nicht hierher – es liegt bei den Behörden. Hierher gehört nur dies: Es waren zwei. Beide hörten dasselbe.
Am nächsten Morgen wurde die Polizei informiert.
Was dann geschah, lässt sich mit dem Gesetz in der Hand erzählen.
Das Gesetz sagt: Bevor ein Verfahren eingestellt wird, dürfen die Beteiligten Beweisanträge stellen. Dafür gibt es eine Frist.
Die Akte zeigt: Frist bis zum 9. Dezember. Der Brief mit dieser Frist wird am 12. Dezember zugestellt. Drei Tage nach Ablauf. Der Stempel der Post belegt es.
Das Gesetz sagt: Die Staatsanwaltschaft klärt den Sachverhalt ab. Zeugen können einvernommen werden.
Die Akte zeigt: Die zweite Person aus jener Nacht – die Frau, die alles mitgehört hat – wird nie befragt. Auch die weiteren benannten Zeugen nicht.
Und dann ist da die Aufnahme selbst. Die Fachleute versuchen mit professionellem Gerät, sie verständlich zu machen. Es gelingt nicht, steht in der Akte. Die Frau aus dem Centovalli, die von Technik nach eigenen Worten nichts versteht, versucht es auch.
Bei ihr sind die wichtigsten Teile der Aufnahme gut zu verstehen.
Wer prüfen will, braucht nur drei Daten: Die Frist läuft am 9. Dezember ab. Die Abholeinladung liegt am 25. November im Kasten. Abgeholt und übergeben wird der Brief am 12. Dezember – am Schalter, gegen Unterschrift, mit Sendungsnummer. Wie diese drei Daten zueinander stehen, prüft derzeit die Beschwerdeinstanz.
Am 23. Januar 2026 wird das Verfahren eingestellt. Der Staat übernimmt die Anwaltskosten eines Beschuldigten: 2'080 Franken und 95 Rappen. Auf den Rappen genau berechnet.
Für die zwei Menschen aus jener Nacht berechnet niemand etwas. Sie erhalten: keine Antwort.
Die Akte ist zu. Für den Apparat ist die Sache damit erledigt.
Für die beiden nicht.
Es ist übrigens keine einfache Zeit für die Justiz dieses Kantons. Im Sommer 2024 zeigen sich am Strafgericht in Lugano die Richter gegenseitig an. Der Fall ist so heikel, dass ein Sonderstaatsanwalt aus Graubünden übernehmen muss. Der Justizdirektor sagt damals öffentlich: «Diese Geschichte wird nicht gut ausgehen.»
Auch das gehört zum Bild.
Über jeder Akte gibt es eine weitere Instanz. Und über dem Kanton gibt es Bern.
Sie hat an beide geschrieben.
Episode 3.
Für alle Beteiligten der erwähnten Verfahren gilt die Unschuldsvermutung. Das Beschwerdeverfahren ist hängig. Quellen: Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin vom 23.01.2026; Zustellnachweis der Schweizerischen Post; Art. 318 und 429 StPO; Aargauer Zeitung, 26.08.2024.